Lexikon
Kriegsdienstverweigerung
Wehrdienstverweigerungdie vom Staat als Ausnahme von der Militärdienstpflicht anerkannte und grundrechtlich ausgestattete Möglichkeit, sich aus religiöser Überzeugung oder allgemein aus Gewissensgründen vom Kriegs- bzw. Wehrdienst befreien zu lassen. Ursprünglich in Preußen als Privileg für die Angehörigen bestimmter religiöser Sekten verliehen, dann vor allem in den angloamerikanischen Ländern auch gesetzlich verankert, wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch in anderen Staaten eingeführt. Das deutsche Grundgesetz bestimmt hierzu in Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Die weiteren Einzelheiten, insbesondere über den von den Kriegsdienstverweigerern zu leistenden Zivildienst, wurden in der Verfassungsergänzung von 1956, im Wehrpflichtgesetz vom 21. 7. 1956, im Kriegsdienstverweigerungsgesetz und im Zivildienstgesetz geregelt. Mit Aussetzen der Wehrpflicht 2011 wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. – In
Österreich
besteht seit 1975 ein ziviler Ersatzdienst, ähnlich dem in Deutschland. – In der Schweiz
wurde ein ziviler Ersatzdienst 1992 aufgrund eines Volksbegehrens eingeführt.
Wissenschaft
Rauchfrei durchs Leben
Je früher man mit dem Rauchen beginnt, desto größer der Schaden für Körper und Gehirn. Damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen, braucht es Initiativen an Schulen – und Gesetzesänderungen. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Komm schon, ein Zug schadet nicht“, versucht Lisa ihre Freundin Vanessa vom Rauchen zu überzeugen. „Was...
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
Der Beitrag News der Woche 13.12.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
In aller Freundschaft
Die weiße Welt
Warten auf das Wasserstoff-Brennen
Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen
Eingebaute Intelligenz
Heute Übeltäter, morgen Held