Lexikon

Kriegsdienstverweigerung

Wehrdienstverweigerung
die vom Staat als Ausnahme von der Militärdienstpflicht anerkannte und grundrechtlich ausgestattete Möglichkeit, sich aus religiöser Überzeugung oder allgemein aus Gewissensgründen vom Kriegs- bzw. Wehrdienst befreien zu lassen. Ursprünglich in Preußen als Privileg für die Angehörigen bestimmter religiöser Sekten verliehen, dann vor allem in den angloamerikanischen Ländern auch gesetzlich verankert, wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch in anderen Staaten eingeführt. Das deutsche Grundgesetz bestimmt hierzu in Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Die weiteren Einzelheiten, insbesondere über den von den Kriegsdienstverweigerern zu leistenden Zivildienst, wurden in der Verfassungsergänzung von 1956, im Wehrpflichtgesetz vom 21. 7. 1956, im Kriegsdienstverweigerungsgesetz und im Zivildienstgesetz geregelt. Mit Aussetzen der Wehrpflicht 2011 wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. – In
Österreich
besteht seit 1975 ein ziviler Ersatzdienst, ähnlich dem in Deutschland. – In der
Schweiz
wurde ein ziviler Ersatzdienst 1992 aufgrund eines Volksbegehrens eingeführt.
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