Lexikon
Urkunde
Geschichtswissenschaft
ein in bestimmten Formen ausgestelltes und beglaubigtes Schriftstück über rechtsverbindliche Vorgänge. Unterschieden wird zwischen Diplom (auch Präzept oder Privileg) und Mandat (auch Reskript). Das Diplom ist eine Urkunde, die in feierlicher Form von einem Inhaber der öffentlichen Gewalt (Papst, Kaiser, König, Fürst, Stadt) ausgestellt wurde und Privilegien aller Art (z. B. Schutz-, Wahl-, Zoll-, Steuer-, Markt- oder andere Besitzprivilegien) verlieh oder Schenkungen, Belehnungen, internationale Verträge bezeugte. Das Mandat ist die einfachere Geschäftsurkunde, die auch von Ausstellern, die keine öffentliche Gewalt repräsentierten, stammen kann (daher auch Privaturkunde). Eine Urkunde kann in verschiedenen Formen gehalten sein (als Konzept, als Original, als Abschrift, als Registereintrag u. a.). In der Geschichtswissenschaft sind Urkunden vor allem für die Erforschung des Mittelalters von großer Bedeutung.
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