Lexikon

Mandt

Staatsrecht
der Auftrag, der dem Abgeordneten durch Wahl erteilt wurde. Nach Art. 38 GG und den Verfassungen der Länder ist der Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gewissen unterworfen“ (sog. freies Mandat). Dieser Grundsatz ist auch gegenüber dem Fraktionszwang keine bloße Deklamation. Der Abgeordnete kann und darf also im Gegensatz zu dem früheren gebundenen Mandat anders handeln und stimmen, als seine Fraktion es wünscht. Er hat allein seinem Gewissen zu folgen. Weicht er von Ideologie und Weisungen seiner Partei ab, kann der Abgeordnete nicht mit Mandatsverlust „bestraft“ werden; auch schriftliche Erklärungen von Abgeordneten, im Konfliktfall auf das Mandat verzichten zu wollen, verstoßen gegen Art. 38 GG und die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Art. 20 Abs. 2 GG). Sie sind daher (§ 134 BGB) nichtig. Im Gegensatz dazu steht das „imperative Mandat“, das mit einer Bindung an einen bestimmten Auftrag der Wähler, der Partei oder einer bestimmten Gruppe verknüpft ist.
Kiefer eines Höhlenbären
Wissenschaft

Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat

Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...

Zuckerrüben_und_Mais_in_der_Pflanzen-MRT-Klimakammer._
Wissenschaft

Zuckerrüben im MRT

Nutzpflanzen werden heute mit High-End-Technologie erforscht, die bislang nur in der Medizin eingesetzt wurde. Forschende wollen herausfinden, wie sie auf veränderte Umweltfaktoren reagieren. von TAMARA WORZEWSKI Es fühlt sich wie Leistungssport an, 30 Zuckerrübenpflanzen in je drei Kilogramm schwere Spezialbehälter umzutopfen....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon