Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Diäten:
Dieses nur im Plural vorkommende Substantiv bezeichnet die Bezüge von Abgeordneten. Das Wort wurde im 18. Jahrhundert aus dem französischen „diète“ entlehnt, was „tagende Versammlung“ bedeutet. Dies wiederum geht wahrscheinlich zurück auf lateinisch
dieta
„festgesetzter Tag“, „Tagung“ (zu
dies
„Tag“). Das Griechische
diaita
für „Lebensweise“, „Lebensunterhalt“ dürfte eher die Wurzel für
Diät
im Sinne von gesundheitsbewusste Lebensweise sein, das erstmals im 15. Jahrhundert als medizinischer Begriff auftaucht.
Diäten
waren ursprünglich die (Tage)Gelder, die für ehrenamtliche Abgeordnetentätigkeit gezahlt wurden. Heute definiert das Gesetz
Diäten
als „Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie aus der Staatskasse () als Entgelt für die Inanspruchnahme des Abgeordneten durch sein zur Hauptbeschäftigung gewordenes Mandat“. Die ursprünglich steuerfreie Abgeordnetenentschädigung muss seit 1977 versteuert werden. In Bund und Ländern überprüfen jeweils von den Parlamenten eingesetzte so genannte
Diätenkommissionen
regelmäßig die Angemessenheit dieser Bezüge.
Reisediäten
sind nichts anderes als Reisespesen.
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