Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
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Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...
Wissenschaft
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Feinstaub, Schwefeldioxid und andere Schadstoffe gefährden unsere Gesundheit und Umwelt. Von RALF STORK Eine der ältesten Berufskrankheiten ist die Staublunge (Silikose), die durch das regelmäßige Einatmen von Quarzstaub (SiO2) entsteht. Die Krankheit war bereits im Altertum bekannt und auch im Mittelalter schrieb der legendäre...
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