Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
Nacht-Beleuchtung verhärtet Insektenfutter
Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...
Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...
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