Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
Kontaktfreudiger Erdkern
Aus dem Kern unsere Planeten sickert langsam Material in den Erdmantel ein. Das lässt sich an der Zusammensetzung des Edelmetalls Ruthenium aus Vulkangestein ablesen. von DIRK EIDEMÜLLER Tief im Innern der Erde ruht eine gewaltige Kugel aus Eisen: der Erdkern. Er ist innen fest und in seinen äußeren Bereichen flüssig. Das ist aus...
Wissenschaft
Kristalline Extremisten
Diamanten sind wegen ihrer großen Härte und Robustheit begehrt. Jetzt haben Forscher Materialien mit ähnlicher Struktur und noch extremeren Eigenschaften erzeugt. Und die könnten völlig neue Anwendungen ermöglichen. von REINHARD BREUER Diamonds are a girl’s best friend“, sang Marylin Monroe 1953 im Hollywood-Film „Blondinen...