Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.

Wissenschaft
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...

Wissenschaft
Sauberer Stahl
Die Emissionen von Stahlwerken tragen mit zum Klimawandel bei. Dagegen sollen Techniken helfen, die auf Wasserstoff und die Nutzung von Kohlendioxid als Rohstoff setzen. von HARTMUT NETZ Die Stahlindustrie, lange Zeit fundamentaler Baustein des deutschen Wirtschaftsmodells, steckt in der Klemme. In den Hüttenwerken der großen...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Kernkraft, Kernkraft überall
Der heilige Ring
»Die Physik belehrt uns eines Besseren«
Unverzichtbare Kraftpakete
Im Wettlauf mit dem Beben
Heute Übeltäter, morgen Held