Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
Der Körper trauert mit
Trauer ist kein rein seelisches Phänomen. Der Verlust eines geliebten Menschen wirkt sich auch auf die körperliche Gesundheit der Hinterbliebenen aus. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Ein tragischer Fall macht deutlich, welch gravierende Folgen Trauer haben kann: Tasha Lawson starb im April 2025, nur wenige Tage, nachdem ihr Sohn Tee’...
Wissenschaft
Vulkane spucken Diamanten
Vor Äonen förderten sogenannte Kimberlite Diamanten aus den Tiefen der Erde. Diese explosive Spielart des Vulkanismus wurde durch das Zerbrechen tektonischer Platten befeuert. von THORSTEN DAMBECK Diamanten sind nicht nur als Schmuck beliebt, sondern verleihen auch Sinnsprüchen ihren Glanz: „Tugend und Laster sind verwand wie...