Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
Das große Abenteuer
Die Fahndung nach anderen Kulturen im All wird immer intensiver. Gibt es in unserer Milchstraße Maschinenzivilisationen oder Spuren ausgestorbener Superintelligenzen? von RÜDIGER VAAS Ich glaube, dass es außerirdische Zivilisationen gibt. Sonst würde ich meinen Job nicht machen, denn er ist nicht gut bezahlt“, schmunzelt Seth...
Wissenschaft
Computer als Assistenz-Mathematiker
Rechnen konnten Computer schon immer. Doch abgesehen davon hatten sie für die Mathematik kaum einen Nutzen – bislang. Denn inzwischen gibt es Programme, die mathematische Beweise prüfen können. KI eröffnet dabei neue Möglichkeiten. von PAULA STRÄTER Den meisten Menschen begegnet Mathematik im Alltag nur, wenn sie zählen oder...