Lexikon

Stadtrecht

Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
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