Lexikon

Höherversicherung

bis Ende 1991 eine freiwillige zusätzliche Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, um eine höhere Rente zu erhalten; 1992 für Neuversicherungen geschlossen. Der Rentenanteil aus der Höherversicherung wird nicht der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Voraussetzung für die Höherversicherung war, dass bereits ein Pflichtbeitrag oder freiwilliger Versicherungsbeitrag entrichtet ist.

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