Lexikon
Instandsetzungsgebot
ein rechtliches Mittel für die Bauverwaltung, die Verwirklichung eines Bebauungsplans zu ermöglichen oder zu beschleunigen. Wenn ein Gebäude wegen Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen u. Ä. Mängel aufweist, die seine Benutzung hindern oder die Umgegend verunstalten, oder wenn es aus geschichtlichen oder künstlerischen Gründen erhalten werden soll, kann die Gemeinde ein Instandsetzungsgebot an den Eigentümer zur Beseitigung dieser Mängel erlassen (§ 177 Baugesetzbuch). Wie alle Planverwirklichungsgebote darf ein Instandsetzungsgebot nur erlassen werden, wenn es aus städtebaulichen Gründen geboten ist, den Bebauungsplan sofort zu verwirklichen und eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt aus eigener Initiative des Eigentümers nicht abgewartet werden kann. Das Instandsetzungsgebot verpflichtet den Eigentümer zur aktiven Instandsetzung, die Mieter oder Pächter eines Gebäudes nur zur Duldung der Renovierungsarbeiten.
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