Lexikon

Klageerzwingungsverfahren

der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips; geregelt in §§ 172177 StPO.
In Österreich ist der durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen Geschädigte berechtigt, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche eine öffentliche Anklage zu erheben, sofern die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt hat.
Regenwürmer, Böden
Wissenschaft

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Forschende bohren tiefe Löcher in Ackerböden und ahmen damit Regenwürmer nach. Wie Pflanzen im Klimaumbruch davon profitieren, zeigen erste Ergebnisse von Feldversuchen in Hildesheim und Schwerin. von KATJA MARIA ENGEL Mit langen Metallstangen drücken Forschende Löcher in einen Weizenacker in der Nähe von Hildesheim. Damit die...

Darm, Gesundheit, Medizin
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Gutes Bauchgefühl

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