Lexikon
Klageerzwingungsverfahren
der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips; geregelt in §§ 172–177 StPO.
In Österreich ist der durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen Geschädigte berechtigt, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche eine öffentliche Anklage zu erheben, sofern die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt hat.
Wissenschaft
»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«
Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...
Wissenschaft
Das Kessler-Syndrom
Es tut mir sehr leid, aber Sie haben das Kessler-Syndrom.“ Wenn man so einen Satz hört, sollte man sich Sorgen machen. Allerdings nur, wenn man ein Planet ist. Denn das Kessler-Syndrom ist keine fiese Krankheit, die man sich als Mensch holen kann, sondern etwas, das dem erdnahen Weltraum zustoßen kann. In diesem Bereich...