Lexikon

Klageerzwingungsverfahren

der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips; geregelt in §§ 172177 StPO.
In Österreich ist der durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen Geschädigte berechtigt, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche eine öffentliche Anklage zu erheben, sofern die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt hat.
Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

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