Lexikon
Klageerzwingungsverfahren
der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips; geregelt in §§ 172–177 StPO.
In Österreich ist der durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen Geschädigte berechtigt, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche eine öffentliche Anklage zu erheben, sofern die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt hat.
Wissenschaft
Der Mensch als Regenwurm
Forschende bohren tiefe Löcher in Ackerböden und ahmen damit Regenwürmer nach. Wie Pflanzen im Klimaumbruch davon profitieren, zeigen erste Ergebnisse von Feldversuchen in Hildesheim und Schwerin. von KATJA MARIA ENGEL Mit langen Metallstangen drücken Forschende Löcher in einen Weizenacker in der Nähe von Hildesheim. Damit die...
Wissenschaft
Gutes Bauchgefühl
Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...