Lexikon
Klageerzwingungsverfahren
der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erzwingung der öffentlichen Klage; nur zulässig, wenn die Tat nicht nur eine Übertretung oder ein Privatklagedelikt ist. Antragsberechtigt ist nur der durch eine Straftat Verletzte. Das Klageerzwingungsverfahren dient der Durchsetzung des Legalitätsprinzips; geregelt in §§ 172–177 StPO.
In Österreich ist der durch ein Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen Geschädigte berechtigt, zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche eine öffentliche Anklage zu erheben, sofern die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung eingestellt hat.
Wissenschaft
Nerven-Blockade gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs?
Tumore der Bauchspeicheldrüse sind stark von Nervenfasern durchzogen. Eine Studie an Mäusen zeigt nun, dass der Krebs die Genaktivität der Nerven zu seinen Gunsten umprogrammiert. Das fördert sein Wachstum und hilft ihm dabei, dem Immunsystem zu entgehen. Zerstörten die Forschenden die Nervenverbindungen zum Tumor, wurde dieser...
Wissenschaft
Rechnen mit hochfliegenden Elektronen
Rydberg-Atome mit extrem angeregten Elektronenzuständen sind wichtig für die Quantentechnologie. Stuttgarter Forscher haben nun einen besonders langlebigen Rydberg-Zustand erzeugt. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise tummeln sich Elektronen so nahe wie möglich am Atomkern. Nach den Gesetzen der Quantenphysik besetzen sie dabei...