Lexikon
Legalitạ̈tsprinzip
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, wegen aller strafbaren Handlungen (außer den Fällen der Privatklage) einzuschreiten (§ 152 StPO; Österreich: § 34 StPO); dadurch soll die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaft Einzelne bevorzugt oder benachteiligt; das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Viel zu viele Teilchen
Der AMS-Detektor an Bord der Internationalen Raumstation analysiert seit über zehn Jahren die Kosmische Strahlung. Nun offenbarten seine Daten Unerwartetes. von DIRK EIDEMÜLLER Bei Teilchenphysik denkt man meistens an große Beschleuniger, etwa an den Large Hadron Collider (LHC) bei Genf. Diese riesigen Maschinen bringen...
Wissenschaft
Die größten Strukturen im Weltraum
Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...