Lexikon
Legalitạ̈tsprinzip
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, wegen aller strafbaren Handlungen (außer den Fällen der Privatklage) einzuschreiten (§ 152 StPO; Österreich: § 34 StPO); dadurch soll die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaft Einzelne bevorzugt oder benachteiligt; das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Bunte Lebenswelt in der Ostsee
Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...
Wissenschaft
Inseln der Vielfalt
Obwohl Inseln nur einen winzigen Teil der Landfläche unseres Planeten ausmachen, beherbergen sie einen außergewöhnlichen Reichtum an Arten und Sprachen. von ELENA BERNARD Als Charles Darwin im Jahr 1835 die Galapagosinseln erreichte, war er überwältigt von den zahlreichen verschiedenen Spezies, die die Inseln bewohnten. Viele der...