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Legalitạ̈tsprinzip

Strafrecht
[
lateinisch
]
die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, wegen aller strafbaren Handlungen (außer den Fällen der Privatklage) einzuschreiten (§ 152 StPO; Österreich: § 34 StPO); dadurch soll die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaft Einzelne bevorzugt oder benachteiligt; das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in der Schweiz.

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