Lexikon
Legalitạ̈tsprinzip
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, wegen aller strafbaren Handlungen (außer den Fällen der Privatklage) einzuschreiten (§ 152 StPO; Österreich: § 34 StPO); dadurch soll die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaft Einzelne bevorzugt oder benachteiligt; das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Auf der Stresswelle
Was mit wenigen Hormonmolekülen im Hypothalamus beginnt, vervielfacht sich zu einer Cortisol-Flut, die unseren Körper überschwemmt. von SIGRID MÄRZ Mit gerade einmal vier Gramm ist der Hypothalamus ein Leichtgewicht, vor allem im Vergleich zum Gehirn insgesamt, das es auf etwa 1,4 Kilogramm bringt. Und dennoch enthält dieser...
Wissenschaft
Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...
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