Lexikon
Legalitạ̈tsprinzip
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, wegen aller strafbaren Handlungen (außer den Fällen der Privatklage) einzuschreiten (§ 152 StPO; Österreich: § 34 StPO); dadurch soll die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert und verhindert werden, dass die Staatsanwaltschaft Einzelne bevorzugt oder benachteiligt; das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Das Land, das die Sklaven formten
Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...
Wissenschaft
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Sprachwissenschaftler und Entwicklungspsychologen erforschen, wie Kinder sprechen lernen und was dabei in ihrem Gehirn geschieht. Offenbar finden schon im Säuglingsalter komplexe Prozesse statt. von ANDREA MERTES Neulich auf der Straße: Eine Mutter schiebt ihr Baby im Buggy, ein Hund läuft vorbei. Daraufhin beugt die Mutter sich...