Lexikon
Privạtklage
Privatanklagedie Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374–394 StPO). – In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.Wissenschaft
Schwingender Riese
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Wissenschaft
Attacke im All
Erstmals wurde ein Planetoid beschossen, um seine Umlaufbahn zu verändern. Was sind die Hintergründe und Auswirkungen dieser kosmischen Karambolage? von RÜDIGER VAAS Der Tod kam aus dem Weltraum: Vor 66 Millionen Jahren traf ein etwa 10 bis zu 14 Kilometer großer Meteorit die Erde an der Küste der heutigen mexikanischen Halbinsel...