Lexikon
Privạtklage
Privatanklagedie Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374–394 StPO). – In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.
Wissenschaft
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An manchen Orten der Erde gibt es einen hohen Artenreichtum, an anderen leben nur wenige Arten. Biodiversitätsforscher untersuchen, wie Artenvielfalt entsteht und sich über die Erde verteilt. von JOHANNA ZIELINSKI Vor etwa vier Milliarden Jahren entstand auf unserer Erde das erste Leben. Seitdem hat sich eine unglaubliche...
Wissenschaft
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Das Chronische Erschöpfungssymptom bedeutet für Betroffene oft eine extreme Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist aber medizinisch bisher schwer zu diagnostizieren. Wegen der oft unspezifischen Symptome dauert es oft Monate bis Jahre, bis Patienten ihre Diagnose erhalten. Nun haben Forschende einen Bluttest entwickelt, der...
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