Lexikon
Privạtklage
Privatanklagedie Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374–394 StPO). – In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.
Wissenschaft
Es fliegt was in der Luft
Feinstaub, Schwefeldioxid und andere Schadstoffe gefährden unsere Gesundheit und Umwelt. Von RALF STORK Eine der ältesten Berufskrankheiten ist die Staublunge (Silikose), die durch das regelmäßige Einatmen von Quarzstaub (SiO2) entsteht. Die Krankheit war bereits im Altertum bekannt und auch im Mittelalter schrieb der legendäre...
Wissenschaft
Gondwanas Erbe
Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
»Es herrscht Goldgräberstimmung«
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Der simulierte Mensch
Die verschollenen Schwestern
Moore aus Moosen
Neutrinos von den Nachbarn