Lexikon

Privtklage

Privatanklage
die Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374394 StPO). In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der
Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?

Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...

Elektronik, Malaika Mihambo, Weitsprung
Wissenschaft

Goldgrube in der Schublade

Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.

Der Beitrag Goldgrube in der Schublade erschien zuerst auf...

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon