Lexikon

Privtklage

Privatanklage
die Verfolgung einer Straftat durch den Verletzten ohne Anrufung der Staatsanwaltschaft. Die Privatklage ist zulässig wegen einfachen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, leichter, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher Sachbeschädigung sowie wegen aller Vergehen gegen das Urheberrecht und gegen das Recht der Erfindung und des (unlauteren) Wettbewerbs. Der Beschuldigte kann durch Widerklage seinerseits die Bestrafung des Privatklägers beantragen (§§ 374394 StPO). In
Österreich
ist die Privatklage in §§ 2 Abs. 2, 46 StPO geregelt. In der
Schweiz
heißt die Privatklage Privatstrafklage.
Vulkan spuckt schwarzen Rauch in den Himmel, Wasser im Vordergrund, Sonne im rechten oberen Bereich.
Wissenschaft

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Feinstaub, Schwefeldioxid und andere Schadstoffe gefährden unsere Gesundheit und Umwelt. Von RALF STORK Eine der ältesten Berufskrankheiten ist die Staublunge (Silikose), die durch das regelmäßige Einatmen von Quarzstaub (SiO2) entsteht. Die Krankheit war bereits im Altertum bekannt und auch im Mittelalter schrieb der legendäre...

Gebirge
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Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...

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