Lexikon
Beleidigung
Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung; strafbar (meist im Wege der Privatklage verfolgt) nach § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei tätlicher Beleidigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. üble Nachrede, Verleumdung.
Wissenschaft
US-Studie: Kinder profitieren von Montessori-Vorschulen
Spielerisches, selbstbestimmtes Lernen ist ein Kernelement der Montessori-Pädagogik. Eine US-Studie zeigt nun, dass Vorschulkinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf vielfältige Weise von solchen Programmen profitieren. Im Vergleich zu Altersgenossen in klassischen Vorschulen schnitten sie am Ende der Kindergartenzeit besser...
Wissenschaft
Die dunkle Seite des Mondes
Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...
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