Lexikon
Verleumdung
die üble Nachrede wider besseres Wissen; strafbar nach §§ 187, 188 StGB. Verunglimpfung; – auch in der Schweiz ist Verleumdung üble Nachrede wider besseres Wissen (Art. 174 StGB); die Verleumdung ist hier nur auf Antrag des Verletzten zu bestrafen. In Österreich heißt Verleumdung die fälschliche Bezichtigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu amtlicher (strafgerichtlicher) Untersuchung gibt oder geben könnte; strafbar nach § 297 StGB.
Wissenschaft
Den Weißen Hai entthront
Seit Steven Spielbergs Film in den 1970er-Jahren gilt der Weiße Hai als Schrecken der Meere: grausam, gefährlich, übermächtig. Doch nun ist er selbst zum Gejagten geworden. von BETTINA WURCHE Weiße Haie sind nicht mehr die Top-Prädatoren vor der südafrikanischen Küste. Sie sind nun selbst die Gejagten – von Schwertwalen, die es...
Wissenschaft
„Die Energieversorgung würde flexibler und effizienter“
Die Solarbatterie ist bislang noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Doch die Besonderheiten dieser neuen Technologie bieten reichlich Potenzial für künftige Anwendungen – und das längst nicht nur, wo auch klassische Batterien genutzt werden. Zwei Stuttgarter Forscher erläutern Perspektiven und Herausforderungen. Das Gespräch...