Lexikon
Verleumdung
die üble Nachrede wider besseres Wissen; strafbar nach §§ 187, 188 StGB. Verunglimpfung; – auch in der Schweiz ist Verleumdung üble Nachrede wider besseres Wissen (Art. 174 StGB); die Verleumdung ist hier nur auf Antrag des Verletzten zu bestrafen. In Österreich heißt Verleumdung die fälschliche Bezichtigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu amtlicher (strafgerichtlicher) Untersuchung gibt oder geben könnte; strafbar nach § 297 StGB.
Wissenschaft
Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?
Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...
Wissenschaft
Vier-Tage-Woche verbessert Leistung und Wohlbefinden
Eine Vier-Tage-Woche gilt vielen als erstrebenswert, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Doch ist die Verdichtung des Arbeitspensums von fünf auf vier Tage tatsächlich förderlich? Nehmen Leistung und Stress dadurch zu oder ab? Eine Studie zeigte nun: Wer bei gleichem Gehalt und...