Lexikon
Verleumdung
die üble Nachrede wider besseres Wissen; strafbar nach §§ 187, 188 StGB. Verunglimpfung; – auch in der Schweiz ist Verleumdung üble Nachrede wider besseres Wissen (Art. 174 StGB); die Verleumdung ist hier nur auf Antrag des Verletzten zu bestrafen. In Österreich heißt Verleumdung die fälschliche Bezichtigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu amtlicher (strafgerichtlicher) Untersuchung gibt oder geben könnte; strafbar nach § 297 StGB.
Wissenschaft
Wie sich das Gedächtnis im Schlaf regeneriert
Nacht für Nacht rekapituliert unser Gehirn, was wir am Tag gelernt haben. Eine Studie zeigt nun, wie die Aktivität der Nervenzellen dabei reguliert wird. Demnach sorgt eine zuvor wenig erforschte Region des Hippocampus dafür, dass besonders aktive Neuronen phasenweise gehemmt werden. Fehlt dieser Ausgleich, kann sich das Gehirn...
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wann Dinos warmblütig wurden
Lieber menschliche als künstliche Empathie
Grillensaison
Schneller im Kopf
Weiß oder rot?
Das kenn’ ich doch!