Lexikon

Kredtgefährdung

eine unwahre Tatsachenbehauptung oder -verbreitung wider besseres Wissen, die geeignet ist, den Kredit des Betroffenen zu gefährden; im deutschen Strafrecht strafbar als Verleumdung 187 StGB). In der Schweiz ähnlich als Kreditschädigung. In Österreich ist die Kreditgefährdung durch §§ 1330, 1489 ABGB, § 152 StGB und §§ 7 und 21 des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb geregelt.
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