Lexikon

Länderfinanzen

alle Einnahmen und Ausgaben der Länder. Nach Artikel. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der geltende Lastenverteilungsgrundsatz regelt, dass jede Ebene die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Allerdings wird dieser Grundsatz stellenweise durchbrochen, indem sich der Bund an bestimmten Aufgaben der Länder finanziell beteiligt (Art.104 a GG). Diese Mischfinanzierungen beinhalten Aktivitäten von überregionaler Bedeutung wie Ausbildungsförderung, Wohngeld oder Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden, z. B. Stadtsanierung und öffentlicher Personennahverkehr. Finanzausgleich.
Geschwister
Wissenschaft

Ein Bund fürs Leben

Die Beziehung zu unseren Geschwistern ist häufig eine der längsten Beziehungen, die wir haben. Sie lehrt uns wichtige soziale Kompetenzen. Und prägt uns ein Leben lang. von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Streit und Versöhnung, Liebe und Hass, Neid und Gunst – wohl kaum eine Beziehung ist so von...

Meteorit, Dimorphos
Wissenschaft

Attacke im All

Erstmals wurde ein Planetoid beschossen, um seine Umlaufbahn zu verändern. Was sind die Hintergründe und Auswirkungen dieser kosmischen Karambolage? von RÜDIGER VAAS Der Tod kam aus dem Weltraum: Vor 66 Millionen Jahren traf ein etwa 10 bis zu 14 Kilometer großer Meteorit die Erde an der Küste der heutigen mexikanischen Halbinsel...

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