Lexikon

Länderfinanzen

alle Einnahmen und Ausgaben der Länder. Nach Artikel. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der geltende Lastenverteilungsgrundsatz regelt, dass jede Ebene die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Allerdings wird dieser Grundsatz stellenweise durchbrochen, indem sich der Bund an bestimmten Aufgaben der Länder finanziell beteiligt (Art.104 a GG). Diese Mischfinanzierungen beinhalten Aktivitäten von überregionaler Bedeutung wie Ausbildungsförderung, Wohngeld oder Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden, z. B. Stadtsanierung und öffentlicher Personennahverkehr. Finanzausgleich.
Gestresster Mann im Büro
Wissenschaft

Vier-Tage-Woche verbessert Leistung und Wohlbefinden

Eine Vier-Tage-Woche gilt vielen als erstrebenswert, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Doch ist die Verdichtung des Arbeitspensums von fünf auf vier Tage tatsächlich förderlich? Nehmen Leistung und Stress dadurch zu oder ab? Eine Studie zeigte nun: Wer bei gleichem Gehalt und...

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Wissenschaft

Das große Abenteuer

Die Fahndung nach anderen Kulturen im All wird immer intensiver. Gibt es in unserer Milchstraße Maschinenzivilisationen oder Spuren ausgestorbener Superintelligenzen? von RÜDIGER VAAS Ich glaube, dass es außerirdische Zivilisationen gibt. Sonst würde ich meinen Job nicht machen, denn er ist nicht gut bezahlt“, schmunzelt Seth...

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