Lexikon

Länderfinanzen

alle Einnahmen und Ausgaben der Länder. Nach Artikel. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der geltende Lastenverteilungsgrundsatz regelt, dass jede Ebene die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Allerdings wird dieser Grundsatz stellenweise durchbrochen, indem sich der Bund an bestimmten Aufgaben der Länder finanziell beteiligt (Art.104 a GG). Diese Mischfinanzierungen beinhalten Aktivitäten von überregionaler Bedeutung wie Ausbildungsförderung, Wohngeld oder Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden, z. B. Stadtsanierung und öffentlicher Personennahverkehr. Finanzausgleich.
Bemmerer
Wissenschaft

Sternenfeuer im Felsenkeller

Experimente in einem Dresdner Labor zeigen: Der Bethe-Weizsäcker-Zyklus läuft langsamer ab als gedacht. Er ist der Hauptlieferant der Energie in massereichen Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Wer nach den Sternen greifen will, muss manchmal in den Keller gehen. Das klingt auf den ersten Blick ein bisschen paradox. Schließlich stehen...

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Wissenschaft

Sonnenfinsternis in Maria Toast

Am 8. April erlebten die USA ihre zweite totale Sonnenfinsternis in einem Zeitraum von nur sieben Jahren. Das ist toll, aber auch gemein, denn bei uns in Mitteleuropa ist es erst am 3. September 2081 wieder so weit. Die Entfernung zwischen Erde und Mond ist so groß, dass Sonnenfinsternisse nur selten und selbst dann nur […]

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