Lexikon
Länderfinanzen
alle Einnahmen und Ausgaben der Länder. Nach Artikel. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der geltende Lastenverteilungsgrundsatz regelt, dass jede Ebene die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Allerdings wird dieser Grundsatz stellenweise durchbrochen, indem sich der Bund an bestimmten Aufgaben der Länder finanziell beteiligt (Art.104 a GG). Diese Mischfinanzierungen beinhalten Aktivitäten von überregionaler Bedeutung wie Ausbildungsförderung, Wohngeld oder Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden, z. B. Stadtsanierung und öffentlicher Personennahverkehr. Finanzausgleich.
Wissenschaft
Wie sich die Kopfschuppen bei Krokodilen bilden
Krokodile weisen am Kopf ein unregelmäßiges Schuppenmuster auf, das sich individuell und von Art zu Art unterscheidet. Doch wie kommt diese schuppige Vielfalt zustande? Eine Studie zeigt nun anhand von Experimenten mit Krokodilembryos und Computersimulationen, dass nicht etwa genetische Mechanismen, sondern mechanische Prozesse...
Wissenschaft
»Agentische KI entscheidet und handelt autonom«
Der 6. KI-Kongress der Konradin Mediengruppe und des Fraunhofer IPA steht unter dem Motto: „Agentische KI trifft Robotik – vom Denken zum Handeln“. Die IPA-Experten Marco Huber und Werner Kraus erläutern, was dahintersteckt. Das Gespräch führte Armin Barnitzke „Agentische KI“ ist gerade in aller Munde. Auch der KI-Kongress Anfang...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Zwölf Stoffe mit Zukunft
Klimarettung wäre so einfach
Ein unvergängliches Erbe
Das Problem mit der Anpassung
Fingerabdrücke im Blut
Reise zum Mittelpunkt des Mars