Lexikon
Landessynode
im evangelischen Kirchenverfassungsrecht ein Kollegialorgan mit kirchenleitenden Aufgaben, insbesondere dem Gesetzgebungsrecht für die Landeskirche. Als wichtigste repräsentative Plattform innerkirchlicher Meinungsbildung setzt sie sich aus „geistlichen“ und „nichtgeistlichen“ Mitgliedern zusammen. Dabei ist der Anteil der Pfarrer meist festgelegt. Die Landessynode wird durch Wahlen gebildet, z. T. durch Berufungen ergänzt. Landessynoden haben das Recht und die Befugnis, bei der Wahl des leitenden Geistlichen der Landeskirche (z. B. Bischof, Präses, Kirchenpräsident) entscheidend mitzuwirken (Synode).
Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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Wissenschaft
Die Direktorin der Dinge
„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...
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