Lexikon
Landessynode
im evangelischen Kirchenverfassungsrecht ein Kollegialorgan mit kirchenleitenden Aufgaben, insbesondere dem Gesetzgebungsrecht für die Landeskirche. Als wichtigste repräsentative Plattform innerkirchlicher Meinungsbildung setzt sie sich aus „geistlichen“ und „nichtgeistlichen“ Mitgliedern zusammen. Dabei ist der Anteil der Pfarrer meist festgelegt. Die Landessynode wird durch Wahlen gebildet, z. T. durch Berufungen ergänzt. Landessynoden haben das Recht und die Befugnis, bei der Wahl des leitenden Geistlichen der Landeskirche (z. B. Bischof, Präses, Kirchenpräsident) entscheidend mitzuwirken (Synode).
Wissenschaft
News der Woche 23.08.2024
Der Beitrag News der Woche 23.08.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Nervenzellen unserer Haut sind vielseitiger als gedacht
Mindestens 16 verschiedene Typen an Nervenzellen kommen in unserer Haut vor. Zusammen bilden sie den menschlichen Tast-, Temperatur- und Schmerzsinn. Doch entgegen der bisherigen Annahme ist nicht ein spezialisierter Zelltyp für Schmerz und ein anderer für Berührungen, Kälte oder Hitze verantwortlich – vielmehr reagieren die...