Lexikon

Landessynode

im evangelischen Kirchenverfassungsrecht ein Kollegialorgan mit kirchenleitenden Aufgaben, insbesondere dem Gesetzgebungsrecht für die Landeskirche. Als wichtigste repräsentative Plattform innerkirchlicher Meinungsbildung setzt sie sich aus „geistlichen“ und „nichtgeistlichen“ Mitgliedern zusammen. Dabei ist der Anteil der Pfarrer meist festgelegt. Die Landessynode wird durch Wahlen gebildet, z. T. durch Berufungen ergänzt. Landessynoden haben das Recht und die Befugnis, bei der Wahl des leitenden Geistlichen der Landeskirche (z. B. Bischof, Präses, Kirchenpräsident) entscheidend mitzuwirken (Synode).
Stahlwerk
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Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen

Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...

Zhurong, Utopia
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