Lexikon
Synọde
[
die; griechisch
]Versammlung von Abgesandten mehrerer Gemeinden, Bezirke oder Kirchenprovinzen bzw. mehrerer Bistümer. In der katholischen Kirche bestehen Diözesansynode, Metropolitansynode, Bischofssynode und Konzil. In den eigenständigen orthodoxen Kirchen werden Partikularsynoden abgehalten; in der russischen Kirche besteht der Heilige Synod. In der evangelischen Kirche hat sich eine Stufenfolge von Synoden herausgebildet: Kreis- oder Bezirkssynoden; Landes- oder Provinzialsynoden; Generalsynode der Kirchen des Bekenntnisses (Synode der EKD). Die jeweiligen Beauftragten werden gewöhnlich von den Gliedschaften, die sie vertreten, gewählt. Der Vorsitzende einer Synode heißt Präses. Die Synoden sind ein oberstes kirchliches Leitungsorgan mit umfassender, insbesondere auch gesetzgebender Zuständigkeit.
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