Lexikon

Bischof

[
griechisch episkopos, „Aufseher“
]
ein leitender Geistlicher, Vorsteher eines bestimmten Gebiets (Bistums, Diözese).
Nach katholischer Lehre umfasst das Bischofsamt aufgrund der Weihe das Priesteramt, aufgrund der Sendung das Lehramt und Hirtenamt. Im Priesteramt haben die Bischöfe den höchsten Rang, sie spenden an Mitbischöfe und alle Diener der Kirche die Weihe, an die Gläubigen die Firmung. Kraft göttlicher Vollmacht (und nicht aufgrund ihrer Ernennung durch den Papst) üben sie das Hirtenamt aus. Der katholische Bischof ist maßgebender Glaubenslehrer in seiner Diözese und hat gesetzgebende, richterliche und Strafgewalt. Er wird vom Papst ernannt, nachdem Kapitel und Landesherr ihren Vorschlag geleistet haben. Seit 1967 wird empfohlen, mit 75 Jahren auf das Amt zu verzichten. Durch das 2. Vatikanische Konzil wurde die Stellung der Bischöfe verstärkt (ausdrücklich „Legaten Christi“, nicht „Beauftragte des Papstes“ genannt). Bischöfliche Insignien: Brustkreuz, Mitra (Bischofsmütze, Inful), Bischofsstab, goldener Bischofsring.
Eine große Zahl der reformatorischen Kirchen kennen das Bischofsamt als Amt der Ordnung und Leitung. Keinen Bischof haben in Deutschland die reformierten Kirchen sowie die Landeskirchen Westfalen, Rheinland, Hessen-Nassau, Pfalz, Anhalt, Bremen. Dem evangelischen Bischof obliegen die Pflichten der Ordination, Visitation, Inspektion, der Einweihung von kirchlichen Gebäuden, die Seelsorge an Geistlichen und (verschieden abgegrenzt) die Vertretung der Kirche gegenüber Staat und Ökumene. Der Bischof wird meist von der Landessynode gewählt, in der Regel auf Lebenszeit.
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