Lexikon
Landschaftsverband
die beiden höheren Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband Rheinland umfasst die Landkreise und kreisfreien Städte des zu Nordrhein-Westfalen gehörigen Teils der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landkreise und kreisfreien Städte der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen und des ehemaligen Landes Lippe. Die Landschaftsverbände sind zuständig für die Bereiche Gesundheit, Jugendhilfe, Straßenwesen, Kultur und Kommunalwirtschaft. Einzelne Aufgaben und Bereiche, wie z. B. das Straßenwesen, wurden nach Vollendung der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen 2001 auf Landesbehörden übertragen. Die Organe sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Direktor des Landschaftsverbands.
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
In der Hirnforschung gibt es ein molekulares Werkzeug, mit dem Forschende zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen können. Sie überwinden immer mehr Schwächen dieser Organoide. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn eines Embryos ist ein empfindliches Organ. Die Wissenschaft kann es nicht untersuchen, weil die Forschung dem...
Wissenschaft
Gefallen, gefunden, gedeutet
Meteoriten landen nicht nur auf der Erde – sondern manchmal auch im Museum. Wie werden sie gefunden und untersucht? Was verraten sie über den Ursprung des Sonnensystems? Text: KAI DÜRFELD – Fotos: ANTJE KRAEMER An jenem kalten Januarmorgen bot sich für den unbedarften Betrachter ein recht sonderbarer Anblick. Da liefen Männer und...
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