Lexikon
Landschaftsverband
die beiden höheren Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband Rheinland umfasst die Landkreise und kreisfreien Städte des zu Nordrhein-Westfalen gehörigen Teils der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landkreise und kreisfreien Städte der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen und des ehemaligen Landes Lippe. Die Landschaftsverbände sind zuständig für die Bereiche Gesundheit, Jugendhilfe, Straßenwesen, Kultur und Kommunalwirtschaft. Einzelne Aufgaben und Bereiche, wie z. B. das Straßenwesen, wurden nach Vollendung der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen 2001 auf Landesbehörden übertragen. Die Organe sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Direktor des Landschaftsverbands.
Wissenschaft
Umweltfreundliches Ammoniak aus Abwasser
Die industrielle Herstellung von Ammoniak benötigt bislang viel Energie und ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Studie zeigt nun eine Alternative auf: Mit Hilfe eines elektrochemischen Ansatzes ist es Forschenden gelungen, Ammoniak aus nitratbelastetem Abwasser zu gewinnen. Dabei kommt ein Dreikammer-System zum...
Wissenschaft
Innovativer Zement soll Gebäude kühlen
Wenn die Sonne auf Gebäude scheint, heizen sich ihre Wände und Dächer auf und geben die Wärme nach innen und außen ab. Dadurch bilden sich städtische Wärmeinseln und der Energiebedarf für Klimaanlagen steigt. Ein neuartiger Zement soll Abhilfe schaffen: Weil er das Sonnenlicht streut, statt es zu absorbieren, bleibt er sogar...