Lexikon
Landschaftsverband
die beiden höheren Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband Rheinland umfasst die Landkreise und kreisfreien Städte des zu Nordrhein-Westfalen gehörigen Teils der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landkreise und kreisfreien Städte der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen und des ehemaligen Landes Lippe. Die Landschaftsverbände sind zuständig für die Bereiche Gesundheit, Jugendhilfe, Straßenwesen, Kultur und Kommunalwirtschaft. Einzelne Aufgaben und Bereiche, wie z. B. das Straßenwesen, wurden nach Vollendung der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen 2001 auf Landesbehörden übertragen. Die Organe sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Direktor des Landschaftsverbands.
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...
Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...