Lexikon

Landschaftsverband

die beiden höheren Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband Rheinland umfasst die Landkreise und kreisfreien Städte des zu Nordrhein-Westfalen gehörigen Teils der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landkreise und kreisfreien Städte der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen und des ehemaligen Landes Lippe. Die Landschaftsverbände sind zuständig für die Bereiche Gesundheit, Jugendhilfe, Straßenwesen, Kultur und Kommunalwirtschaft. Einzelne Aufgaben und Bereiche, wie z. B. das Straßenwesen, wurden nach Vollendung der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen 2001 auf Landesbehörden übertragen. Die Organe sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Direktor des Landschaftsverbands.
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