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Landwirtschaftskammern

in einzelnen deutschen Ländern Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind alle Besitzer landwirtschaftlich genutzten Bodens, die als Beitrag die Kammerumlage zahlen. Die Organe der Verwaltung werden gewählt. Aufgabe der Landwirtschaftskammern ist die Förderung der Erzeugung und des Absatzes sowie die Schulung und Betreuung der Mitglieder, ferner die Unterhaltung von Fachschulen, Wirtschaftsberatungsstellen, Versuchsgütern und Untersuchungsanstalten.
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