Lexikon
Lkw-Maut
Lkw-Gebührstrecken- oder zeitbezogene Gebühr für die Benutzung von Autobahnen. Gebührenpflichtig sind in Deutschland seit 1995 schwere Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t. Die Höhe der Gebühr war abhängig von der Dauer der Autobahnbenutzung, von der Achsenzahl (ab drei Achsen) sowie seit 2001 vom Schadstoffausstoß (Emissionsklasse) des Kraftwagens. Die in Deutschland gezahlte Gebühr galt auch für die Benutzung der Autobahnen in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Dänemark und Schweden. 2005 wurde für die Benutzung von deutschen Autobahnen die satellitengestützte, streckenbezogene Lkw-Maut eingeführt; sie gilt für in- und ausländische Lkws ab zulässigem Gesamtgewicht von 12 t und betrug zunächst durchschnittlich 12,4 Cent pro km, seit 2009 16,3 Cent pro km. Lkws mit schadstoffarmer Technik sind bessergestellt als Lkws mit hohen Emissionen. Die Lkw-Maut wird entrichtet durch Teilnahme am automatischen Mauterhebungssystem oder durch manuelle Einbuchung an Mautstellenterminals oder durch Internetbuchung bei der Betreibergesellschaft.
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