Lexikon
Lordprotector
[
ˈlɔ:d prəˈtektər
]in England der Titel eines Inhabers der vollen königl. Amtsgewalt, der den Titel König nicht führt oder nicht führen kann. Den Titel L. führten die Herzöge von Somerset u. Northumberland als Regenten während der Minderjährigkeit Eduards VI. (1547–1553), dann 1653 bis 1659 O. Cromwell u. sein Sohn Richard im Rahmen der Protektoratsverfassung, die dem L. eine monarchenartige Stellung einräumte.
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