Lexikon

medit

[
lateinisch, „mittelbar“
]
im Deutschen Reich (bis 1806) Bezeichnung für Besitzungen und Herrschaften, die nicht reichsunmittelbar (immediat) waren, sondern nur indirekt, d. h. durch den ihnen übergeordneten Reichsstand, zum König in Beziehung standen.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon