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Mehrheitsprinzip

der Grundsatz, nach dem die Entscheidung der Mehrheit einer Körperschaft oder Versammlung verbindlich ist. In der Regel genügt die einfache Mehrheit, d. h. die vergleichsweise höchste Stimmenzahl. In manchen Fällen sind qualifizierte Mehrheiten erforderlich, z. B. absolute Mehrheit (über 50%) oder Zweidrittel-, Dreiviertelmehrheit.

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