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Müller-Arnold-Prozess

ein Prozess des preußischen Müllers C. Arnold gegen seinen adligen Grundherrn auf freien Wasserzufluss. In einer Folge von Verfahren vom Patrimonialgericht bis zum Appellationssenat wurde er verurteilt und die Mühle 1778 durch den Grundherrn versteigert. Arnold brachte den Fall direkt vor Friedrich II., der in einem Machtspruch 1780 alle Urteile kassierte und die beteiligten Juristen ihrer Ämter enthob. Der Müller-Arnold-Prozess bestärkte den König in seinem Misstrauen gegen die Justiz, so dass die preußische Justizreform beschleunigt und die Arbeit am Preußischen Allgemeinen Landrecht aufgenommen wurde.

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