Lexikon
Münzrecht
Münzhoheit; Münzregaldas Recht, Münzen zu prägen, das ursprünglich nur der staatlichen Obrigkeit zustand. Besonders straff wurde das Münzrecht in der römischen Kaiserzeit gehandhabt; zu einer Zersplitterung kam es in der Völkerwanderungszeit. Unter den Karolingern wurde das Münzrecht zentralisiert und konnte seitdem als Königsrecht nur vom König verliehen werden; dennoch wurde es von Unberechtigten häufig missbraucht. In der Bundesrepublik Deutschland steht die Gesetzgebung über das Münzwesen ausschließlich dem Bund zu (Art. 73 Nr. 4 GG). Im Unterschied zu den Banknoten, für deren Ausgabe nach Art. 88 GG die Bundesbank ein Monopol besitzt (Notenmonopol), hat das Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen von 1950/1963 die wichtigsten Befugnisse bezüglich des Hartgeldes der Bundesregierung übertragen. Das Münzrecht bleibt auch mit Herausgabe des Euros Aufgabe des Staates, allerdings in den von der Europäischen Zentralbank vorgegebenen Mengengrenzen. Der anfallende Münzgewinn kommt dem Bundesfiskus zugute.
Wissenschaft
Der natürliche Treibhauseffekt erklärt
Wie der Treibhauseffekt wirklich funktioniert – und warum einfache Erklärungen diesem weltverändernden Phänomen nicht gerecht werden. Von SABINE HOSSENFELDER Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Eigentlich scheint es, als ließe sich diese Frage sehr schnell beantworten: In der Atmosphäre befinden sich Treibhausgase wie...
Wissenschaft
Wie die Erde ihren Mond bekam
Geophysiker untersuchen zwei enorme Gesteinsmassen tief im Erdinnern. Sie sind groß wie Kontinente und könnten Relikte der Kollision sein, bei der unser Mond entstand. von THORSTEN DAMBECK Nach den Mythen des antiken Griechenland herrschte vor den Göttern des Olymps ein anderes Göttergeschlecht. Bei diesen Riesen in...