Lexikon
Opportunitạ̈tsprinzip
ein Grundsatz der Strafrechtspflege, wonach es in Durchbrechung des Legalitätsprinzips aus Zweckmäßigkeitsgründen in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt ist, ob die Verfolgung durchgeführt oder das Verfahren eingestellt werden soll. Das Opportunitätsprinzip gilt vor allem (§§ 153 ff. StPO) bei Bagatellstrafsachen, bei denen die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, ferner bei unwesentlichen Nebendelikten, Auslandstaten und leichteren Staatsschutzdelikten; es bewahrt die Strafrechtspflege davor, in der Menge kleiner Straftaten zu ersticken. Die Einstellung kann auch von der Erfüllung von Auflagen (Wiedergutmachung des Schadens, Geldbuße, gemeinnützige Arbeit) abhängig gemacht werden (§ 153a StPO). – Das Opportunitätsprinzip gilt in
Österreich
in den durch § 34 StPO festgelegten Grenzen und nach Maßgabe des Jugendgerichtsgesetzes 1988.
Wissenschaft
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...
Wissenschaft
Alles im Griff
Die Haptik wirkt in der Virtuellen Realität (VR) künstlich. Forscherteams aus Hamburg und dem Saarland haben nun Algorithmen und Geräte entwickelt, um die menschliche Wahrnehmung auszutricksen – und so das virtuelle Greifen realer wirken zu lassen. von MICHAEL VOGEL Der US-amerikanische Zauberkünstler David Copperfield hat die...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Können wir Strom mit dem Erdmagnetfeld erzeugen?
Google Maps fürs Gehirn
Eine Leber aus Licht
DNA statt DVD
Wirbelnde Quantenpfannkuchen
Dopamin – ein Porträt