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Ordnungsmittel

gerichtliche Maßnahmen zur Erzwingung bestimmter Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen oder zur Ahndung von Ungehorsam oder Ungebühr in einem Verfahren. Ordnungsmittel sind das Ordnungsgeld (bis 1000 Euro, falls keine spezielle Regelung) und die Ordnungshaft (bis eine Woche).

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