Lexikon

Personlakten

schriftliche Unterlagen, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die persönliche Führung und die dienstlichen Leistungen des Arbeitnehmers bzw. Beamten im Betrieb bzw. in der Behörde geführt werden. Alle Arbeitnehmer haben gemäß § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes, alle Beamten nach § 56 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bzw. nach § 90 BBG oder entsprechenden Paragraphen der Landesbeamtengesetze das Recht auf Einsicht in ihre Personalakten.
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, blaue Wasserflecken im Hintergrund.
Wissenschaft

Wird KI die Physik revolutionieren?

Sam Altman, CEO des KI-Unternehmens OpenAI, schrieb kürzlich, dass wir dank der rasanten Fortschritte im Bereich der KI bis 2035 „von der Lösung der Hochenergiephysik in einem Jahr zum Beginn der Weltraumkolonisierung im nächsten Jahr übergehen könnten“ und wir mit KI irgendwann „jedes Problem in der Physik lösen werden“. Ich...

Vögel in der Antarktis
Wissenschaft

Tiere in der Antarktis mit H5N1-Virus infiziert

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