Lexikon
Akten
[
lateinisch
]geordnete Sammlung von Schriftstücken, jeweils zu einem bestimmten Geschehen oder einer Person; besonders bei Behörden und Gerichten, z. B. Prozess-, Vormundschafts-, Personalakten; Prozessakten können bei Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren von den Parteien eingesehen werden, bei Strafverfahren nur vom Verteidiger und vom Anwalt des Privatklägers. – Akten von Staat, Wirtschaft u. a. sind wichtige Quellen besonders der neueren Geschichte.
Wissenschaft
News der Woche 03.01.2025
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