Lexikon
Polykratie
[
griechisch
]eine Form der staatlichen Willensbildung, bei der mehrere starke Gruppen, insbesondere mächtige Verbände, in einer pluralistischen Gesellschaft vorhanden sind, die nach Einfluss streben, hierbei unterschiedliche Interessen vertreten und einander bekämpfen, ohne dass eine Gruppe die eindeutige Vorherrschaft erlangt.
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