Lexikon
Prozẹssvoraussetzungen
Zivilprozessrecht
Im Zivilprozess gibt es folgende Prozessvoraussetzungen: Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit, Zulässigkeit des Rechtswegs zum ordentlichen Gericht, Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit sowie Prozessführungsbefugnis der Prozessierenden, ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung (besonders bei Minderjährigen), Rechtsschutzbedürfnis, kein rechtskräftiges Urteil in derselben Angelegenheit und keine Rechtshängigkeit derselben Sache bei einem anderen Gericht (die beiden letzten sind negative Prozessvoraussetzungen).
- Einleitung
- Zivilprozessrecht
- Strafprozessrecht
- Verwaltungsgerichtsprozess
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