Lexikon
Reạlkonkurrenz
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verletzung mehrerer Strafbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Bestimmung durch mehrere selbständige Handlungen (Gegensatz: Idealkonkurrenz); die Festsetzung der Gesamtstrafe erfolgt nach dem Asperationsprinzip durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe (vgl. §§ 53 ff. StGB); Nebenstrafen und -folgen werden gesondert verhängt. – In Österreich (§ 28 StGB) und in der Schweiz (Art. 68 StGB) sind die Rechtsfolgen bei der Realkonkurrenz dieselben wie bei der Idealkonkurrenz.
Wissenschaft
Die Geschichte unserer zweiten Haut
Überreste von Werkzeugen, Figurinen oder Statuen, Schmuckstücken, Fasern und Geweben helfen Wissenschaftlern bei der Rekonstruktion der Frühgeschichte menschlicher Bekleidung, auch wenn diese längst zerfallen ist. von BETTINA WURCHE Egal ob Minusgrade herrschen oder nur ein kühler Abendwind weht– in fast allen Regionen der Erde...
Wissenschaft
Wie die Digitalisierung unsere Erinnerung beeinflusst
Tag für Tag dokumentieren wir digital unser Leben: Wir schreiben E-Mails und Chatnachrichten, halten Eindrücke auf Fotos und Videos fest, teilen unsere Gedanken in sozialen Medien und erfassen teilweise sogar unsere Gesundheitsdaten. Wenn wir wissen wollen, was wir heute vor einem Jahr gemacht haben, genügt ein Blick aufs...