Lexikon
Reạlkonkurrenz
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verletzung mehrerer Strafbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Bestimmung durch mehrere selbständige Handlungen (Gegensatz: Idealkonkurrenz); die Festsetzung der Gesamtstrafe erfolgt nach dem Asperationsprinzip durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe (vgl. §§ 53 ff. StGB); Nebenstrafen und -folgen werden gesondert verhängt. – In Österreich (§ 28 StGB) und in der Schweiz (Art. 68 StGB) sind die Rechtsfolgen bei der Realkonkurrenz dieselben wie bei der Idealkonkurrenz.
Wissenschaft
Wie die Erwärmung des Südozeans das Weltklima beeinflusst
Nicht nur in der Arktis, auch in der Antarktis steigen die Temperaturen des Ozeans und das Meereis schwindet. Doch die Auswirkungen dieser Erwärmung sind bislang wenig erforscht. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass die Erwärmung der Antarktis einen wichtigen Einfluss auf die weltweiten Niederschlagsmuster hat. Das könnte...
Wissenschaft
Heureka auf Helgoland
Wie die moderne Quantenmechanik entstand. von RÜDIGER VAAS Im Juni des Jahres 1925 gelang hier auf Helgoland dem 23-jährigen Werner Heisenberg der Durchbruch in der Formulierung der Quantenmechanik, der grundlegenden Theorie der Naturgesetze im atomaren Bereich, die das menschliche Denken weit über die Physik hinaus tiefgreifend...