Lexikon
Reạlkonkurrenz
Strafrecht
[
lateinisch
]die Verletzung mehrerer Strafbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Bestimmung durch mehrere selbständige Handlungen (Gegensatz: Idealkonkurrenz); die Festsetzung der Gesamtstrafe erfolgt nach dem Asperationsprinzip durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe (vgl. §§ 53 ff. StGB); Nebenstrafen und -folgen werden gesondert verhängt. – In Österreich (§ 28 StGB) und in der Schweiz (Art. 68 StGB) sind die Rechtsfolgen bei der Realkonkurrenz dieselben wie bei der Idealkonkurrenz.
Wissenschaft
Im Insekten-Labor
Insekten können uns mehr nützen, aber auch mehr schaden, als gemeinhin angenommen wird. Das zu erforschen und neue Lösungen zum Wohl des Menschen zu entwickeln, ist das Ziel eines noch jungen Wissenschaftszweigs, der Gelben Biotechnologie. von MONIKA OFFENBERGER Der Evolutionsbiologe John Burdon Sanderson Haldane scherzte einst „...
Wissenschaft
Google Maps fürs Gehirn
Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...