Lexikon

fortgesetztes Verbrechen

Fortsetzungszusammenhang
Zusammenfassung mehrerer Handlungen (z. B. zahlreicher Taschendiebstähle), die objektiv gegen dasselbe oder ein gleichartiges Rechtsgut gerichtet sind und subjektiv auf einem einheitlichen (Gesamt-)Vorsatz beruhen, zu einer rechtlichen Handlungseinheit. Das fortgesetzte Verbrechen wird daher als eine Tat bestraft (Gegensatz: Realkonkurrenz).

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