Lexikon
Ideạlkonkurrenz
im Strafrecht die Verletzung mehrerer Gesetzesbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Gesetzesbestimmung durch eine und dieselbe Handlung, z. B. Körperverletzung und Sachbeschädigung (der Kleidung) durch einen Messerstich. Es wird nur eine Strafe festgesetzt, und zwar aus der schwersten Strafdrohung (Absorptionsprinzip). – Gegensatz: Realkonkurrenz. – Ähnlich geregelt in
Österreich
(§ 28 StGB). Die Schweiz
kennt den Unterschied von Idealkonkurrenz und Realkonkurrenz nicht; dort besteht in beiden Fällen folgende Regelung: Der Täter ist zur Strafe der schwersten Tat zu verurteilen, die angemessen, aber nicht über das Anderthalbfache des dafür angedrohten Höchstmaßes hinaus zu erhöhen ist (Art. 68 StGB).
Wissenschaft
Ein unvergängliches Erbe
Kunststoffe, Mikroelektronik und chemische Zusatzstoffe haben die Herstellung vieler nützlicher neuer Produkte ermöglicht. Doch nun stellt der Umgang mit ihren langlebigen Überbleibseln eine enorme Herausforderung dar. Von Carolin Sage Ende 2020 veröffentlichte ein israelisches Forschungsteam eine Studie, die für große...
Wissenschaft
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
Bei internationalen Wettkämpfen treten solarbetriebene Rennwagen gegeneinander an. Wüstenstraßen werden dabei zu Teststrecken für neue Solartechnologien. von RAINER KURLEMANN Wer in Marokko Auto fährt, erlebt viele Überraschungen. Das Königreich ist ein modernes Land, trotzdem trifft man auf den Straßen so manchen Eselskarren und...
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Umleitung für Licht und Lärm
Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern
Warm und feucht
Kampf dem Krach im Meer
In Pilz gepackt
Schritt zurück nach vorn