Lexikon
Ideạlkonkurrenz
im Strafrecht die Verletzung mehrerer Gesetzesbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Gesetzesbestimmung durch eine und dieselbe Handlung, z. B. Körperverletzung und Sachbeschädigung (der Kleidung) durch einen Messerstich. Es wird nur eine Strafe festgesetzt, und zwar aus der schwersten Strafdrohung (Absorptionsprinzip). – Gegensatz: Realkonkurrenz. – Ähnlich geregelt in
Österreich
(§ 28 StGB). Die Schweiz
kennt den Unterschied von Idealkonkurrenz und Realkonkurrenz nicht; dort besteht in beiden Fällen folgende Regelung: Der Täter ist zur Strafe der schwersten Tat zu verurteilen, die angemessen, aber nicht über das Anderthalbfache des dafür angedrohten Höchstmaßes hinaus zu erhöhen ist (Art. 68 StGB).
Wissenschaft
Rettet uns der Wasserstoff?
Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...
Wissenschaft
Magnonen, Ionen und künstliche Synapsen
Wenn zum Rechnen nicht mehr Elektronen durch Chips fließen, sondern Materialien selbst die nötigen Aufgaben bewältigen, führt der Weg zum neuromorphen Computer. von KAI DÜRFELD Ionen wandern durch winzige Käfige, bleiben hängen, lösen sich wieder und hinterlassen Spuren. Auf diese Weise entsteht Gedächtnis aus Materie. Das...