Lexikon

Idelkonkurrenz

im Strafrecht die Verletzung mehrerer Gesetzesbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Gesetzesbestimmung durch eine und dieselbe Handlung, z. B. Körperverletzung und Sachbeschädigung (der Kleidung) durch einen Messerstich. Es wird nur eine Strafe festgesetzt, und zwar aus der schwersten Strafdrohung (Absorptionsprinzip). Gegensatz: Realkonkurrenz. Ähnlich geregelt in
Österreich
 28 StGB). Die
Schweiz
kennt den Unterschied von Idealkonkurrenz und Realkonkurrenz nicht; dort besteht in beiden Fällen folgende Regelung: Der Täter ist zur Strafe der schwersten Tat zu verurteilen, die angemessen, aber nicht über das Anderthalbfache des dafür angedrohten Höchstmaßes hinaus zu erhöhen ist (Art. 68 StGB).
Illustration eines pinken, runden Virus mit Augen, umkreist von einem schwarzen Band mit der Aufschrift
Wissenschaft

Was ist Licht?

„Was ist Licht?“ ist genau die Art von Frage, bei der man zuerst denkt, dass das doch klar ist und man nicht so blöd fragen soll. Und danach merkt man, dass es irgendwie doch nicht so einfach ist, eine brauchbare Antwort zu finden. Und dann denkt man noch ein bisschen weiter nach, und am Ende […]

Der Beitrag...

Lichtgeschwindigkeit, Einstein, Relativitätstheorie
Wissenschaft

Einstein und die Lichtmauer

Sind Überlichtgeschwindigkeiten möglich? von RÜDIGER VAAS Beim Anblick der Sterne verfalle ich ins Träumen, genauso wie ich bei den schwarzen Punkten ins Träumen komme, die auf einer Landkarte Städte und Dörfer markieren“, hat der Maler Vincent van Gogh einmal gestanden. „Warum, frage ich mich, sollten die leuchtenden Punkte am...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon