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Schülermitverwaltung

Abkürzung SMV; Schülermitverantwortung; Schülerselbstverwaltung
verantwortliche Beteiligung der Schüler am Schulleben bei gewissen Anlässen, u. a. Wahrnehmung schulischer Interessen, Mitwirkung bei Ordnungs- und Gemeinschaftsaufgaben und bei der Lösung von Konfliktfällen. Die Organisation der Schülermitverwaltung ist in den Bundesländern unterschiedlich aufgebaut. Meist wählen Klassen oder Schuljahrgänge aus ihrer Mitte einen Vertreter (Klassen-, Jahrgangssprecher, Vertrauensschüler); für die Schulen insgesamt wird ebenfalls ein Vertreter der Schüler (Schulsprecher) durch Wahl bestimmt. Die Schulsprecher schließen sich auf Gemeinde- oder Kreisebene manchmal zu einem Schülerparlament (Stadtschülerrat) zusammen. Die gewählten Vertreter haben gegenüber der Schule Informationsrechte und in geringerem Umfang Mitwirkungs- oder Zustimmungsbefugnisse.

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