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Schulpflegschaft

1. in Schleswig-Holstein Verwaltungsorgan der Schulträger auf der Gemeinde- und Kreisebene; wird für jede Schulart gesondert gebildet; setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, Lehrer, Kirchen und Kommunalbehörden; berät die Schulträger bei ihren Aufgaben. 2. in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein Gremium, in dem Vertreter der Eltern- und Lehrerschaft zur Unterstützung der Schulleitung zusammenarbeiten. In Bayern nur bei Grund- und Hauptschulen vorgesehen. Von den Elternbeiräten der anderen Länder unterscheiden sich die Schulpflegschaften darin, dass in ihnen nicht nur die Eltern-, sondern auch die Lehrerschaft gleichberechtigt vertreten ist.
Mikroelektronik, Computer, Künstliche Intelligenz, Big Data
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Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....

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