Lexikon

Schulpflegschaft

1. in Schleswig-Holstein Verwaltungsorgan der Schulträger auf der Gemeinde- und Kreisebene; wird für jede Schulart gesondert gebildet; setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, Lehrer, Kirchen und Kommunalbehörden; berät die Schulträger bei ihren Aufgaben. 2. in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein Gremium, in dem Vertreter der Eltern- und Lehrerschaft zur Unterstützung der Schulleitung zusammenarbeiten. In Bayern nur bei Grund- und Hauptschulen vorgesehen. Von den Elternbeiräten der anderen Länder unterscheiden sich die Schulpflegschaften darin, dass in ihnen nicht nur die Eltern-, sondern auch die Lehrerschaft gleichberechtigt vertreten ist.
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Wissenschaft

Das ewige Kohlendioxid

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – besonders nicht beim Thema Klimawandel. Denn CO2, das bedeutendste Klimagas, hat eine andere Zeitskala als der Mensch. Von Rainer Kurlemann Viele Menschen träumen davon, dem Nachwuchs etwas für die Ewigkeit zu hinterlassen. Doch nicht jedes Vermächtnis an die nächste...

Wissenschaft

Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges

Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...

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