Lexikon
Schulpflegschaft
1. in Schleswig-Holstein Verwaltungsorgan der Schulträger auf der Gemeinde- und Kreisebene; wird für jede Schulart gesondert gebildet; setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, Lehrer, Kirchen und Kommunalbehörden; berät die Schulträger bei ihren Aufgaben. – 2. in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein Gremium, in dem Vertreter der Eltern- und Lehrerschaft zur Unterstützung der Schulleitung zusammenarbeiten. In Bayern nur bei Grund- und Hauptschulen vorgesehen. Von den Elternbeiräten der anderen Länder unterscheiden sich die Schulpflegschaften darin, dass in ihnen nicht nur die Eltern-, sondern auch die Lehrerschaft gleichberechtigt vertreten ist.
Wissenschaft
Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...
Wissenschaft
Wem gehört das Meer?
25 Jahre dauerte es, das internationale Seerecht auszuhandeln. Da die Regelungen jedoch nicht immer eindeutig sind, gibt es bis heute Gebietsstreitigkeiten. Von RAINER KURLEMANN Der globale Ozean ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die nächste Staatengrenze vielerorts etliche Hundert Seemeilen entfernt ist. Eine globale...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Hilfe für das Plastik-Meer
Die Erfahrungsmaschine
Feuer und Eis auf Europa
Gammastrahlung von der Sonne
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Vorstoß in die Hölle