Lexikon
Schwurgericht
erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und Strafzumessung voll gleichwertig; früher stimmten sie nur über die Schuldfrage ab. Im Schwurgericht, das in Deutschland erstmals in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 vorgesehen war, ist die demokratische Forderung nach Beteiligung von Laien als Vertretern der Allgemeinheit an der Rechtsprechung besonders ausgeprägt verwirklicht. – Österreich: Geschworenengericht. – Schweiz: Assise. Schöffengericht.
Wissenschaft
Biofluoreszenz: Leuchtende Signale im Regenwald
Viele Tiere zeigen bei Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Licht subtile Leuchtmuster – sie fluoreszieren. Wozu diese Biofluoreszenz dient, ist jedoch meist unklar., Jetzt haben Zoologen im peruanischen Regenwald Weberknechte entdeckt, die ein bei Mondlicht und Dämmerung blaugrün leuchtendes Rückenmuster tragen. Diese Struktur...
Wissenschaft
Natur neu erfinden
In der synthetischen Biologie ebnen Forscher neue Stoffwechselwege für lebende Organismen. Damit ergänzen sie die natürliche Evolution um moderne Möglichkeiten für die Medizin und Industrie. von RAINER KURLEMANN Viele Dinge, die von der Natur evolutionär entwickelt wurden, sind herausragende Vorbilder für den Menschen. Tiere...