Lexikon

Schwurgericht

erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und Strafzumessung voll gleichwertig; früher stimmten sie nur über die Schuldfrage ab. Im Schwurgericht, das in Deutschland erstmals in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 vorgesehen war, ist die demokratische Forderung nach Beteiligung von Laien als Vertretern der Allgemeinheit an der Rechtsprechung besonders ausgeprägt verwirklicht. Österreich: Geschworenengericht. Schweiz: Assise. Schöffengericht.
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Wissenschaft

Zurück zum Mond

Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....

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Wissenschaft

Vorstoß in die Hölle

Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...

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