Lexikon
Sonderabfälle
besonders überwachungsbedürftige AbfälleStoffe oder Gegenstände, an deren Entsorgung zusätzliche Anforderungen zu stellen sind, weil sie nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährdend, entzündlich oder explosibel sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Vorschriften über die Bestimmung, die Kontrolle und den Verbleib von Sonderabfällen sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und entsprechenden Verordnungen festgelegt; in mehreren Bundesländern besteht eine Andienungspflicht bei der zuständigen Abfallbehörde, die einen geeigneten Entsorgungsweg zuweist oder bestätigt. Zu den Sonderabfällen zählen u. a. Lösemittelrückstände, Industrie- und Ölschlämme, Säuren und Laugen, Holz mit schädlichen Verunreinigungen, Krankenhausabfälle, Rückstände aus Pflanzenbehandlungsmitteln, tierische Reststoffe, Batterien und Akkumulatoren.
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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