Lexikon
Sonderabfälle
besonders überwachungsbedürftige AbfälleStoffe oder Gegenstände, an deren Entsorgung zusätzliche Anforderungen zu stellen sind, weil sie nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährdend, entzündlich oder explosibel sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Vorschriften über die Bestimmung, die Kontrolle und den Verbleib von Sonderabfällen sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und entsprechenden Verordnungen festgelegt; in mehreren Bundesländern besteht eine Andienungspflicht bei der zuständigen Abfallbehörde, die einen geeigneten Entsorgungsweg zuweist oder bestätigt. Zu den Sonderabfällen zählen u. a. Lösemittelrückstände, Industrie- und Ölschlämme, Säuren und Laugen, Holz mit schädlichen Verunreinigungen, Krankenhausabfälle, Rückstände aus Pflanzenbehandlungsmitteln, tierische Reststoffe, Batterien und Akkumulatoren.
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