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Schädlinge und Unkraut im Garten – was tun?

Jetzt im Sommer blühen viele Pflanzen im heimischen Garten wieder in voller Pracht. Dank des warm-feuchten Wetters sprießt aber auch das unerwünschte Unkraut. Zudem suchen Blattläuse und andere Schädlinge die Gewächse auf. Was kann man gegen solche ungebetenen Gäste tun? Wie setzt man Pflanzenschutzmittel richtig ein? Und wie geht es ohne solche chemischen Hilfsmittel?
ABO, 16.07.2021

Blattlausbefall im Garten

Weiß / BVL

Mit dem Sommer und dem warm-feuchten Wetter halten auch Unkraut, Schädlinge und Pilze Einzug in den Garten.  Um die Pflanzen gegen solche ungebetenen Gäste zu schützen, greifen viele Menschen auch im Garten oder Vorgarten zu chemischen Pflanzenschutzmitteln –sie suggerieren schnelle und einfache Hilfe gegen unerwünschten Befall..

Es geht auch ohne Pestizide

Aber bevor Heimgärtner zu Pflanzenschutzmitteln greifen, sollten sie sich über Alternativen informieren. Denn längst nicht immer ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel sinnvoll, nötig oder überhaupt möglich. Zudem sind viele Pestizide auch für nützliche Insekten und andere Tierarten giftig und können auch für uns Menschen gesundheitsschädlich sein. Der Einsatz solcher Mittel  sollte deshalb die Ausnahme bleiben.

Stattdessen kann man bereits bei der Anlage des Gartens einiges tun, um die Pflanzen gesund zu erhalten, indem man zum Beispiel gegenüber Krankheiten und Schädlingen wenig anfällige Gemüsesorten auswählt, sowie günstige Standort- und Bodenverhältnisse für alle Pflanzen schafft. Auch eine geschickte Kombination sich gegenseitig unterstützender oder gegen Schädlinge schützender Pflanzen kann schon ausreichen, um einen Befall zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich, Gewächse nicht übermäßig zu düngen, weil Pilze dann ein leichtes Spiel haben.

Sprießt das Unkraut in den Fugen, ist das Abflammen eine Methode, durch sich der Wildwuchs mit geringem Arbeitsaufwand und innerhalb kurzer Zeit entfernen lässt. Dabei ist einerseits natürlich die Brandgefahr zu berücksichtigen, andererseits werden einige hartnäckige Unterkräuter, deren Vegetationszentrum in der Erde liegt, von den Flammen nicht erreicht.

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Hilfsmittel ohne Gift

Sind Blumen, Gemüse und Co dann doch von Schädlingen befallen, können traditionelle Hausmittel helfen. Gegen Blattläuse wirkt beispielsweise ein aus Brennnesselblättern hergestellter Sud oder eine Lösung aus Wasser und Kaliseife. Sprüht man sie mehrfach in Abständen auf die befallenen Blättern, sterben die meisten Blattläuse ab. Ebenfalls hilfreich können Präparate auf Rapsölbasis aus dem Garten- oder Baumarkt sein: Sie ersticken sowohl Blattläuse wie auch Spinnmilben. Um gegen den Befall dieser Milben vorzubeugen, kann es schon ausreichen, die Pflanzen regelmäßig mit Wasser abzusprühen, weil die meist an der Blattunterseite sitzenden Schädlinge direkte Nässe eher meiden.

Bei Pilzbefall durch den Echten Mehltau kann normale Vollmilch oder noch besser Rohmilch Abhilfe schaffen. Sie wird im Verhältnis 9:1 mit Wasser verdünnt und einmal pro Woche auf die Blätter gesprüht. Die in der Milch enthaltenen Milchsäurebakterien hemmen das Pilzwachstum, während Inhaltsstoffe der Milch die Pflanze stärken.

Auch mechanisch lässt sich einiges gegen Unkraut und Schädlinge tun: Unkraut in Steinfugen am Boden kann man beispielsweise abflammen oder mit Stahlbürsten oder einem Hochdruckreiniger zerstören. Blattläuse oder Schnecken kann man zudem je nach Befall auch von den betroffenen Pflanzen absammeln. Und gegen Vögel, die das Gemüse oder Obst verspeisen, helfen oft schon Netze, die man über die Pflanzen spannen kann.

Um auch größere Tiere wie Vogel und Hase abzuhalten, helfen oft schon Netze, die man über die Pflanzen spannen kann. Dabei sollte man die Maschengröße so klein wählen, dass sie nicht zur Vogelfalle werden.

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Bekämpfen mit Chemie: Nicht alles ist im Garten erlaubt

Wenn der Schädlingsbefall schon sehr weit fortgeschritten ist oder die Alternativen keine ausreichende Wirkung zeigen, können chemische Pflanzenschutzmittel zumindest zeitweise Abhilfe schaffen. Wer sich dafür entscheidet, muss aber einiges beachten, wie das  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erklärt.

Zunächst einmal gilt, dass gar nicht alle Pflanzenschutzmittel für den heimischen Garten erlaubt sind: Privatpersonen dürfen nur Mittel anwenden, die den Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ tragen. Kriterien für eine solche Zulassung sind unter anderem Umwelt- und gesundheitliche Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung sowie die Darreichungsform. In der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann man sich über die zulässigen Mittel für Haus- und Kleingarten informieren.

Die Experten raten, chemische Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur im Fachhandel zu kaufen. Denn über andere Quellen wie etwa über Online-Shops im Internet finden sich oft unseriöse oder für Heimgärtner verbotenen Angebote. Im Fachgeschäft kann und sollte man sich zudem beraten lassen und möglichst auch befallene Pflanzenteile dazu mitbringen. Eine gute Empfehlung erkennt man daran, dass der Experte die Schadsymptome möglichst genau beschreibt und auch Alternativen zu der Anwendung nennt.

Beim Kauf ist es ratsam, solche Pflanzenschutzmittel wählen, die für den Menschen, die Umwelt und nützliche Insekten möglichst unschädlich sind. Zudem empfehlen die Experten Hobbygärtnern, anwendungsfertige Produkte etwa in Sprühflaschen zu nehmen, da man sie nicht auf eigene Faust anmischen muss und so auch die Gefahr geringer ist, dass das Mittel durch Fehldosierungen einen selber gefährdet und beispielsweise Hautreizungen auslöst. Grundsätzlich sollte zudem keine größere Menge an Pflanzenschutzmittel gekauft werden, als für die beabsichtigte Anwendung benötigt wird, um zu vermeiden, dass letztlich volle Flaschen ungenutzt bleiben.

Längst nicht alle im Handel erhältlichen Mittel sind auch für den heimischen Garten zugelassen.

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Nur bei richtiger Anwendung wirksam und sicher

Hat man im Fachhandel dann ein Pflanzenschutzmittel gekauft, muss man auf die richtige Anwendung achten. Grundsätzlich gilt, dass die Benutzung jeglicher Mittel auf nicht-gärtnerisch genutzten Flächen, wie Wegen, Hofflächen oder Zufahrten, verboten ist. Denn dort gibt es keine Kleinlebewesen im Boden, die die Stoffe abbauen könnten. So besteht die Gefahr, dass das Mittel in den Wasserkreislauf gelangt. Gleiches gilt auch für Flächen in der Nähe von Gewässern.

Zudem sollten die  Angaben in der Gebrauchsanleitung des gekauften Pflanzenschutzmittels unbedingt eingehalten werden. Darin stehen unter anderem die Anwendungsmenge und die Wartezeit zwischen den Nutzungen sowie der Verwendungszweck. Letzteres ist deshalb wichtig, weil jedes Mittel nur für eine bestimmte Anwendung erlaubt ist. Hat man also ein Produkt gekauft, das zugelassen ist, um Pilzbefall auf Zierpflanzen zu bekämpfen, darf man es beispielsweise nicht gegen den Pilzbefall auf Obstbäumen verwenden.

Beim Gebrauch sollte man zunächst die Wetterbedingungen prüfen: Bei Regen empfiehlt es sich nicht, die Spritzmittel anzuwenden – sie würden sonst nicht genügend einwirken. Es sollte zudem möglichst windstill sein, damit keine Sprühnebel abdriften. Zudem sollte es nicht über 25 Grad Celsius warm sein, raten die Experten.

Passt das Wetter, sollte sich jeder Heimgärtner vor Beginn selbst gut schützen: Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen die Experten des Bundesamtes eine körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe zu tragen. Bei einigen Mitteln können auch eine Schutzbrille und eine Kopfbedeckung vorgeschrieben sein. In jedem Fall sollte man die chemischen Mittel möglichst gezielt spritzen und den Spritznebel nicht einatmen.

Fachgerecht lagern und entsorgen

Auch nach der Anwendung gibt es einiges zu beachten: Diese benutzten Mittel sollten immer dicht verschlossen in der Originalpackung aufbewahrt werden – möglichst  an einem Ort mit gemäßigten Temperaturen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren sowie getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter. Mit Pflanzenschutzmittel verunreinigte Kleidung sollte nach der Nutzung der Pflanzenschutzmittel umgehend gewechselt und gewaschen werden.

Zu beachten ist außerdem, dass Reste von Pflanzenschutzmitteln niemals in den Abfluss gegeben werden dürfen – auch nicht in verdünnter Form. Die Mittel über den normalen Hausmüll wegzuschmeißen ist ebenso verboten.

Stattdessen müssen nicht mehr anwendbare Pflanzenschutzmittel bei einer Annahmestelle für Sonderabfall, wie etwa einem Schadstoffmobil, entsorgt werden. Nur für Packungen, die einen „Grünen Punkt“ tragen, gilt das nicht. Sie dürfen nach vollständiger Leerung ausgespült und danach zum Recyclingmüll oder Restmüll gegeben werden.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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