Lexikon

Steuerüberwälzung

eine Form der Steuerabwehr. Die vom Steuerzahler bereits gezahlte Steuer wird auf einen Dritten überwälzt. Man unterscheidet Vorwälzung (von der Produktion zum Konsum), Rückwälzung (vom Konsum zur Produktion) und Schrägwälzung (z. B. wird eine Verbrauchsteuer, die einer bestimmten Ware auferlegt ist, einem anderen Gut aufgeschlagen). Steuerträger ist derjenige, auf dem die Steuerlast endgültig liegen bleibt. Der vom Gesetzgeber gewollte Steuerträger ist der Steuerdestinatar. Identisch sind beide jedoch nur, wenn Steuerüberwälzung unterbleibt.
Zeichnung abgeleitet vom
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