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Straußwirtschaft

Besenwirtschaft; Besenschänke; Heckenwirtschaft; Häckerwirtschaft
saisonal geöffneter Gastbetrieb von Winzern, die hier ihren selbsterzeugten Wein ausschenken; kenntlich gemacht durch einen Strauß grüner Zweige oder einen Reisigbesen am Eingang; entspricht dem österreichischen Buschenschank. Im Sinne des Gaststättengewerbes konzessions- und abgabefrei ist eine Straußwirtschaft, wenn sie maximal über 40 Sitzplätze verfügt und der Verkauf höchstens 4 Monate im Jahr erfolgt. Kleine Speisen sind zulässig, andere alkoholische Getränke nicht.

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