Lexikon
Strohmann
eine nach außen als unabhängiger Rechtsträger auftretende Person, die in Wirklichkeit von den Anordnungen eines anderen in Bezug auf das Recht abhängig ist. Der Strohmann soll entweder den eigentlichen Geschäftsherrn vor der Öffentlichkeit verbergen oder eine bestimmte gesetzliche Mindestpersonenzahl erreichen helfen (z. B. bei Gründung einer AG); sein Handeln ist Dritten gegenüber unbeschränkt wirksam.
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Wissenschaft
Ein Hügel für Attila?
Um den 30 Meter hohen Schlossberg von Udine ranken sich Legenden. Natürlich entstanden oder von Menschen gemacht, das war die Frage. Bis vor Kurzem. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Als Attila im Jahr 452 den Norden Italiens heimsuchte, ließ er die Stadt Aquileia niederbrennen. Damit der als „Geißel Gottes“ gefürchtete Hunnenkönig den...
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