Lexikon

Strohmann

eine nach außen als unabhängiger Rechtsträger auftretende Person, die in Wirklichkeit von den Anordnungen eines anderen in Bezug auf das Recht abhängig ist. Der Strohmann soll entweder den eigentlichen Geschäftsherrn vor der Öffentlichkeit verbergen oder eine bestimmte gesetzliche Mindestpersonenzahl erreichen helfen (z. B. bei Gründung einer AG); sein Handeln ist Dritten gegenüber unbeschränkt wirksam.
Wissenschaft

Der Flaschenhals der Energiewende

Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...

Entscheidungen treffen.jpg
Wissenschaft

Entschieden entscheiden

Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...

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