Lexikon
Strohmann
eine nach außen als unabhängiger Rechtsträger auftretende Person, die in Wirklichkeit von den Anordnungen eines anderen in Bezug auf das Recht abhängig ist. Der Strohmann soll entweder den eigentlichen Geschäftsherrn vor der Öffentlichkeit verbergen oder eine bestimmte gesetzliche Mindestpersonenzahl erreichen helfen (z. B. bei Gründung einer AG); sein Handeln ist Dritten gegenüber unbeschränkt wirksam.
Wissenschaft
Die Mülldeponie am Himmel
Teile zerborstener Satelliten, Raketenstufen und Farbsplitter – der Orbit der Erde ist voller Weltraumschrott. Nun wird an Lösungen gearbeitet
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Wissenschaft
Alte Kleider für neue Mode
Etliche Forscher und junge Unternehmen beschäftigen sich mit dem Recycling von Textilien. Doch die Herstellung verwendungsfähiger Materialien für neue Kleidungsstücke hat ihre Tücken. von KLAUS SIEG Die Wände aus Altkleidern und Stoffresten reichen bis fast unter die hohe Decke der 20.000 Quadratmeter großen Halle. Gabelstapler...
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