Lexikon
Strohmann
eine nach außen als unabhängiger Rechtsträger auftretende Person, die in Wirklichkeit von den Anordnungen eines anderen in Bezug auf das Recht abhängig ist. Der Strohmann soll entweder den eigentlichen Geschäftsherrn vor der Öffentlichkeit verbergen oder eine bestimmte gesetzliche Mindestpersonenzahl erreichen helfen (z. B. bei Gründung einer AG); sein Handeln ist Dritten gegenüber unbeschränkt wirksam.
Wissenschaft
Rauschende Raumzeit
Rasant rotierende Ruinen künden von gigantischen Katastrophen – oder sogar von Furchen im frühen All kurz nach dem Urknall. von RÜDIGER VAAS Die Laserinterferometrie ist nicht die einzige Nachweistechnik für die winzigen Schwingungen des Weltraums. Auch die Natur selbst kommt zu Hilfe: Als indirekte Gravitationswellen-Detektoren...
Wissenschaft
Eine eiskalte Gemeinschaft
Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...