Lexikon

Verkehrssünderkartei

umgangssprachlich für Verkehrszentralregister
beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für die Bundesrepublik Deutschland zentral geführte Kartei zur Registrierung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Versagungen und Entziehungen der Fahrerlaubnis und Fahrlehrererlaubnis, über Verbote des Führens von Fahrzeugen u. a. sowie von Verurteilungen oder sonstigen Maßnahmen wegen Verkehrsdelikten; die Eintragungen in der Verkehrssünderkartei werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt (§§ 2830c StVG, 44 FZV).
Klimagas
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Reparatur an der Natur

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Attosekunden, Elektronen
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Scharfblick in Highspeed

Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...

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