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1. Mai 1974  -  Um ...

Um "Verkehrsrowdies" besser zu begegnen, beginnt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, in der "Verkehrssünderkartei" Strafpunkte aufzuzeichnen. Bußgelder über 40 DM ziehen bis zu sieben Strafpunkte nach sich. Ab 14 Punkten muss die theoretische Fahrprüfung wiederholt werden.

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