Lexikon

Verkehrszeichen

am Straßenrand angebrachte Tafeln sowie auf die Fahrbahn aufgemalte Markierungen (z. B. Mittellinie, Markierungen von Fußgängerüberwegen) und Absperrungen (z. B. rotweiß gestreifte Schranken) zur Regelung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen oder Plätzen. Die Zahl der Verkehrszeichen und ihre Ausgestaltung sind in § 3943 StVO festgelegt. Danach werden Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen unterschieden. Zu den Verkehrszeichen gehören nicht die Verkehrseinrichtungen.
Kontext
Per Schwerlastkran wird auf der Baustelle ein vorgefertigtes Modul in den Gebäude-Rohbau gesetzt. ©robin-clouet.fr/stock.adobe.com
Wissenschaft

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