Lexikon

Vorschriftzeichen

die in § 41 StVO aufgeführten Verkehrszeichen und weißen Markierungen auf der Straßenoberfläche, die ein bestimmtes Verhalten ge- oder verbieten. Dazu gehören Warte- und Haltegebote bzw. -verbote, vorgeschriebene Fahrtrichtungen u. a. Schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen Vorschriftzeichen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.