Lexikon
Vorschriftzeichen
die in § 41 StVO aufgeführten Verkehrszeichen und weißen Markierungen auf der Straßenoberfläche, die ein bestimmtes Verhalten ge- oder verbieten. Dazu gehören Warte- und Haltegebote bzw. -verbote, vorgeschriebene Fahrtrichtungen u. a. Schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen Vorschriftzeichen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
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