Lexikon
Verkehrsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrsam 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
Wissenschaft
Das große Abenteuer
Die Fahndung nach anderen Kulturen im All wird immer intensiver. Gibt es in unserer Milchstraße Maschinenzivilisationen oder Spuren ausgestorbener Superintelligenzen? von RÜDIGER VAAS Ich glaube, dass es außerirdische Zivilisationen gibt. Sonst würde ich meinen Job nicht machen, denn er ist nicht gut bezahlt“, schmunzelt Seth...
Wissenschaft
Doch kein Vulkanausbruch im „chinesischen Pompeji“?
Die Yixian-Formation im Nordosten Chinas enthält eine Fülle außergewöhnlich gut konservierter Fossilien aus der Kreidezeit, darunter auch viele Dinosaurier. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Vulkanausbrüche für den hervorragenden Erhaltungszustand verantwortlich waren, was der Region den Namen „chinesisches Pompeji“...
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