Lexikon

Verkehrsvertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs
am 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
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