Lexikon

Verkehrsvertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs
am 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
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Wissenschaft

Das mach ich doch im Schlaf

Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...

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Wissenschaft

Superkalifragilistisch-exponentialigetisch

Nie hätten wir uns vor einigen Jahren träumen lassen, dass es einmal so weit kommen würde. Ob wir wollen oder nicht, wir alle sind bestens vertraut mit den Grundlagen der Epidemiologie, kennen die Exponentialfunktion vermeintlich wie unsere Westentasche und wissen zumindest um die Existenz der Komplexitätsforschung. Im Grunde ist...

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