Lexikon

Verpflichtungsklage

früher auch Vornahmeklage
eine Klageart der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Verpflichtungsklage wird die Verurteilung der öffentlichen Hand zum Erlass eines Verwaltungsakts begehrt. Sie wird erhoben, wenn ein entsprechender Antrag abgelehnt oder überhaupt nicht beschieden (Untätigkeitsklage) wurde.

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