Lexikon
Rechtsanspruch
die rechtlich geschützte Befugnis, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch). Im Verwaltungsrecht richtet sich der Rechtsanspruch in der Regel gegen ein Subjekt des öffentlichen Rechts (Staat, Gemeinde u. Ä.); die Rechtsansprüche beruhen auf gesetzlich begründeten Berechtigungen; bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Verwaltungsprozess ist nur klagebefugt, wer geltend machen kann, in einer ihm zustehenden Berechtigung durch einen Träger öffentlicher Gewalt betroffen zu sein.
Wissenschaft
Wirbel mit Potenzial
Skyrmionen gelten als vielversprechend für die Elektronik der Zukunft. Dresdner Forscher haben nun sogenannte Antiskyrmionen mithilfe neuer Verfahren unter die Lupe genommen. von DIRK EIDEMÜLLER Immer kleiner, immer schneller, immer heißer: So könnte man in wenigen Worten die Entwicklung der Computertechnik der letzten Jahrzehnte...
Wissenschaft
Ein Viererpack aus Neutronen
Tetraneutronen sind ein kurzlebiger Zustand der Materie – für Kernphysiker jedoch sehr aufschlussreich.
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