Lexikon
Rechtsanspruch
die rechtlich geschützte Befugnis, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch). Im Verwaltungsrecht richtet sich der Rechtsanspruch in der Regel gegen ein Subjekt des öffentlichen Rechts (Staat, Gemeinde u. Ä.); die Rechtsansprüche beruhen auf gesetzlich begründeten Berechtigungen; bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Verwaltungsprozess ist nur klagebefugt, wer geltend machen kann, in einer ihm zustehenden Berechtigung durch einen Träger öffentlicher Gewalt betroffen zu sein.
Wissenschaft
Die positiven Seiten von negativen Gefühlen
Wut, Traurigkeit oder Langeweile können dabei helfen, Ziele zu erreichen. von CHRISTIAN WOLF Die meisten Menschen streben in ihrem Leben nach Glück und bevorzugen Gefühle wie Freude, Stolz oder Hoffnung. Aber mittlerweile zeigt die Forschung: Auch negative Gefühle wie Wut, Langeweile oder Traurigkeit haben ihre Berechtigung und...
Wissenschaft
Mehr Klarheit beim Klima
Computersimulationen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen der Klimaforschung. Sie werden ständig weiter entwickelt – auch mit Künstlicher Intelligenz. von THOMAS BRANDSTETTER Die Computersimulationen der Klimaforscher haben gigantische Ausmaße angenommen. Auf Supercomputern mit einer Unmenge an Daten versuchen die...