Lexikon
Rechtsanspruch
die rechtlich geschützte Befugnis, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch). Im Verwaltungsrecht richtet sich der Rechtsanspruch in der Regel gegen ein Subjekt des öffentlichen Rechts (Staat, Gemeinde u. Ä.); die Rechtsansprüche beruhen auf gesetzlich begründeten Berechtigungen; bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Verwaltungsprozess ist nur klagebefugt, wer geltend machen kann, in einer ihm zustehenden Berechtigung durch einen Träger öffentlicher Gewalt betroffen zu sein.
Wissenschaft
Gesundheit junger Menschen weltweit leidet
Junge Menschen stehen vor zahlreichen Herausforderungen: Ihre Umwelt verändert sich durch den Klimawandel, gewaltsame Konflikte bedrohen ihre Sicherheit und die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Zugleich nehmen psychische Erkrankungen und Adipositas zu. Eine internationale Kommission hat sich...
Wissenschaft
Eine neue Art von Internet
Die Quantenkommunikation verspricht einen sicheren Austausch von Daten – per Glasfaser oder über Satellit und rund um die Welt. Ist das noch ferne Zukunftsmusik oder schon bald Realität? von DIRK EIDEMÜLLER Der Quantencomputer ist in aller Munde. Weltweit sind regelmäßig neue Fortschritte der Forscher in den Schlagzeilen. Das ist...