Lexikon
Widerspruch
Verwaltungsgerichtsbarkeit
das Rechtsmittel, mit dem das Vorverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen eingeleitet wird. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes von 1960 (Neufassung 1991) ist der Widerspruch an die Stelle von Beschwerde und Einspruch getreten. Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist binnen eines Monats bei der Behörde einzulegen, bei der er angebracht wird.
Wissenschaft
Diagnose aus der Ferne
Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...
Wissenschaft
Ein Wörterbuch der Düfte
Dinge, die wir sehen, hören oder fühlen, können wir meist recht gut verbal beschreiben. Bei Gerüchen dagegen fehlen uns oft die Worte. Um Düfte besser beschreibbar zu machen, haben Forschende tausende Testpersonen zu ihrer Wahrnehmung verschiedener Gerüche befragt – von Fruchtaroma bis hin zu Achselschweiß. Die Ergebnisse haben...