Lexikon
Widerspruch
Verwaltungsgerichtsbarkeit
das Rechtsmittel, mit dem das Vorverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen eingeleitet wird. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes von 1960 (Neufassung 1991) ist der Widerspruch an die Stelle von Beschwerde und Einspruch getreten. Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist binnen eines Monats bei der Behörde einzulegen, bei der er angebracht wird.
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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Wissenschaft
Mensch veränderte Atmosphäre schon im 19. Jahrhundert
Durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe setzen wir Menschen große Mengen an Treibhausgasen frei und verändern dadurch das weltweite Klima. Doch ab wann hatten diese Emissionen erstmals messbare Einflüsse auf das Klimasystem? Dieser Frage haben sich Forschende nun mithilfe einer Modellsimulation genähert. Hätten die Menschen...